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Umschulung wegen Krankheit

Wir helfen Ihnen durch den Dschungel

Inhaltsverzeichnis

Den erlernten Beruf von der Ausbildung bis zur Rente ausüben – für viele Arbeitnehmer sieht die Realität anders aus. Neben einem freiwilligen Jobwechsel sind es bei einer zunehmenden Anzahl an Menschen äußere Umstände wie eine Krankheit, die eine berufliche Neuorientierung erforderlich machen. Wer nicht dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchte, für den ist eine Umschulung eine sinnvolle Lösung. Sie erleichtert den Einstieg in einen Beruf, der besser auf die körperlichen oder psychischen Gegebenheiten abgestimmt ist.

Bei all dem Positiven darf nicht unerwähnt bleiben, dass eine Umschulung zeit- und kostenintensiv ist. Die gute Nachricht: Es gibt staatliche Förderungsmöglichkeiten.
Doch welche Institution ist zuständig und wie läuft die Antragstellung ab? Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über eine Umschulung wegen Krankheit wissen müssen. Neben den Förderungsvoraussetzungen und dem Umfang der Leistungen klären wir auch die Frage, wie Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags vorgehen sollten.

Umschulung - Dann ist Rentenversicherung zuständig

Die Finanzierung einer Umschulung kann durch drei staatliche Stellen gefördert werden: Das Jobcenter, das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung. Letztere ist nur dann der richtige Ansprechpartner, wenn eine Krankheit die Ursache für die berufliche Neuorientierung ist. Ob diese psychisch oder physisch bedingt ist, spielt keine Rolle.

Eine Ausnahme bilden Umschulungen aufgrund der folgenden Ursachen:

In diesen Fällen ist es die Berufsgenossenschaft, die für deinen Antrag zur Umschulung zuständig ist. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie für alle Anträge im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen zuständig, die unmittelbar auf Ihre aktuelle Arbeitsstelle zurückzuführen sind.

Einen Sonderfall bilden Selbstständige und Freiberufler. Ihre Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist – bis auf wenige Ausnahmen – nicht zwingend. Sofern Sie dieser Personengruppe angehören und sich nicht freiwillig versichert haben, scheidet eine Förderung der Umschulung über die Berufsgenossenschaft aus.

Eine Umschulung durch die Rentenversicherung – Voraussetzungen

Erwerbslose zahlen keine Rentenbeiträge in die Kasse ein und sind bis ins hohe Alter von staatlicher Unterstützung abhängig. Die Rentenversicherung ist somit daran interessiert, den Versicherten den erneuten Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine Umschulung zu ermöglichen.

Für die Bewilligung Ihres Antrags müssen Sie zudem persönliche und/oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Sie beziehen sich auf den bisherigen Einzahlungszeitraum sowie eine bereits nachgewiesene gesundheitliche Einschränkung. Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um für eine Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung infrage zu kommen:

Einzahlungszeitraum

Wenn Sie mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Förderung. Ob die Beiträge aus einer beruflichen Tätigkeit heraus in die Kasse flossen, ist unerheblich. Die Einzahlungen zu Zeiten der Kindererziehung, auf Basis von Versorgungsleistungen sowie freiwillige Beiträge werden ebenfalls mitgerechnet.

Erwerbsminderungsrente

Sofern gesundheitliche Gründe nachweislich verhindern, dass Sie den aktuellen Beruf in vollem Umfang weiter ausüben können, haben Sie bekanntlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Entgegen der allgemeinen Annahme schließt der Bezug dieser Sozialleistung die finanzielle Förderung der Umschulung durch die Rentenversicherung nicht aus. Im Gegenteil: Wenn Sie Erwerbsminderungsrente beziehen, ist Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung in dem jetzigen Beruf bereits erwiesen, die Notwendigkeit einer Umschulung somit belegt und eine Voraussetzung für die Förderung durch die Rentenversicherung erfüllt.

Witwer- oder Witwenrente

Auch der Bezug einer größeren Witwen- oder Witwerrente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Nachweis Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Bezug auf den bisherigen Job. Somit zählt auch dies zu den Anspruchsgrundlagen, über die Sie die Bewilligung Ihres Antrags auf Förderung sichern können.

Rehabilitation

Nehmen wir an, Sie haben aufgrund einer Krankheit bereits mit Erfolg an einer medizinischen Rehabilitation teilgenommen und die berufliche Rehabilitation würde nun den nächsten Schritt in deinem Genesungsprozess darstellen. Auch in diesem Fall erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Förderung deiner Umschulung durch die Rentenversicherung.

Zusammenfassend erfüllen Sie die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung durch die Rentenversicherung während Ihrer beruflichen Neuorientierung dann, wenn Sie entweder 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben oder eine Erkrankung bereits im Rahmen der Erwerbsminderungsrentenzahlung oder eines Rehabilitationsprogrammes erwiesen ist.

Gut zu wissen

Auch wenn Sie alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bleibt die Förderung eine Ermessensentscheidung. Einen Rechtsanspruch haben Sie folglich nicht. Zudem wird die Rentenversicherung die Art und den Umfang Ihrer gesundheitlichen Einschränkung erneut ermitteln.

Neben diesen Faktoren spielt auch Ihr neuer Wunschberuf für die Bewilligung Ihres Antrags eine Rolle. Die Rentenversicherung prüft, ob die neue Tätigkeit Ihrer Genesung zuträglich ist und Ihnen eine langfristige Einkommensgrundlage bietet.

Diese Leistungen werden von der Rentenversicherung übernommen

Ziel der Unterstützung durch die Rentenversicherung ist, Ihnen als Teilnehmer alle notwendigen Mittel zur erfolgreichen Absolvierung der Umschulung zur Verfügung zu stellen. Die Förderung setzt sich aus finanziellen Mitteln und Sachleistungen zusammen, deren Umfang im Einzelfall festgelegt wird.

Diese Kostenpunkte übernimmt die Rentenversicherung:

Sofern die Umschulungsstätte weit von Ihrem Zuhause entfernt ist, kommt die Rentenversicherung zusätzlich für deine Unterbringung vor Ort auf und zahlt Ihnen eine erweiterte Verpflegungspauschale. In der Regel wird jedoch auf die räumliche Nähe zwischen Ausbildungsort und Wohnort des Antragstellers geachtet.

Bekomme ich Gehalt in einer durch die Rentenversicherung geförderten Umschulung?

Nein. In den meisten Fällen erhalten Sie während Ihrer beruflichen Neuorientierung keinen Lohn beziehungsweise kein Gehalt. Für Ihre Lebenshaltungskosten ist durch das sogenannte Übergangsgeld dennoch gesorgt. Falls Sie einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente haben, wird diese Ihnen im Laufe der Umschulung weiterhin ausgezahlt. Alternativ erhalten Sie eine Fortzahlung Ihres Krankengeldes, sofern Sie noch anspruchsberechtigt sind.

Wie beantrage ich eine Umschulung durch die Rentenversicherung?

Die Rechtsgrundlage für eine geförderte berufliche Umorientierung ist das „Sechste Buch Sozialgesetzbuch der Gesetzlichen Rentenversicherung“ (SGB VI). Dort werden die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen – wie unter anderem die Umschulung – und die Voraussetzungen festgehalten. Für die Beantragung der finanziellen Unterstützung müssen Sie zunächst einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

In einem schriftlichen Abschnitt werden Sie gebeten, die Gründe für die Aufgabe Ihres aktuellen Berufes darzulegen. Bei einer Umschulung wegen Krankheit würden Sie folglich Ihre körperlichen oder psychischen Beschwerden beschreiben. Diese sollten Sie durch ein entsprechendes Attest Ihres Arztes untermauern, dass Sie dem Antrag beilegen.

Wichtig zu wissen

Die Rentenversicherung ist vorrangig an Ihrer Genesung interessiert. Sollte diese laut Einschätzung des Sachbearbeiters auch durch eine mehrwöchige Kur erreichbar sein, wird er Ihnen zunächst diese Option vorschlagen. Stellt sich eine Verbesserung Ihrer Gesundheit durch diese Maßnahme nicht ein oder ist das Scheitern von Vornherein absehbar, haben Sie gute Chancen auf eine Bewilligung Ihrer Umschulung.

Antrag abgelehnt was nun? Ihre Rechte

Die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung Ihrer Umschulung ist eine Einzelentscheidung, in die viele unterschiedliche Faktoren fließen. Wenn Ihre Umschulung von der Rentenversicherung abgelehnt wurde, sollten Sie diese Punkte systematisch durchgehen und – sofern möglich – Anpassungen vornehmen.

Ablehnung wegen falscher Zuständigkeit

Nicht immer wird der Grund für die Ablehnung verständlich dargelegt. In dem Fall lohnt sich ein Anruf bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Möglicherweise haben Sie Glück und die Rentenversicherung ist nur nicht die richtige Stelle. In dem Fall können Sie den Antrag an die zuständige Institution (zum Beispiel das Arbeitsamt oder die Berufsgenossenschaft) weiterleiten.

Ablehnung wegen unklarer Formulierung

In manchen Fällen hilft auch eine Umformulierung des schriftlichen Teils, wenn Ihre Umschulung durch die Rentenversicherung abgelehnt wurde. Prüfen Sie, ob Ihre Ausführung detailliert, schlüssig und vollständig ist und überarbeite Sie diese gegebenenfalls. Überlegen Sie, ob ein zusätzliches Attest eines anderen Arztes Ihren Worten mehr Gewicht verleihen könnte und reichen Sie den Antrag in neuer Form erneut ein.

Ablehnung aus persönlichen Gründen

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass die Rentenversicherung den neuen Wunschberuf als nicht förderlich für die Genesung ansieht oder am Engagement des Antragstellers für das neue Tätigkeitsfeld zweifelt. Die Lösung: Weichen Sie auf einen anderen Beruf aus, der Ihnen ebenfalls zusagt, beziehungsweise stellen Sie Ihre Motivation durch ein Praktikum in der Branche unter Beweis.

Welche Umschulungen werden durch die Rentenversicherung gefördert?

Die finanzielle Unterstützung durch die Rentenversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf alle anerkannten Berufe. Für die Umschulung muss dieser für Ihren individuellen Fall geeignet sein, eine Verbesserung Ihrer Gesundheit in Aussicht stellen sowie Ihnen ein gesichertes Einkommen bescheren.

Diese Faktoren werden zur Beurteilung herangezogen

Einen Anspruch auf die Förderung eines bestimmten Umschulungsberufs haben Sie nicht.
Sie können allerdings versuchen, die Entscheidung der Rentenversicherung durch rege Teilnahme an der Berufserprobung zu beeinflussen. In diesem mehrwöchigen Kurs werden Sie nach der Bewilligung Ihres Antrags praktischen und psychologischen Tests unterzogen, um Ihre Eignung für bestimmte Berufe einzuschätzen.

Schauen Sie gerne gerne bei Interesse unser Angebot an Umschulungsberufen an. Unsere beliebtesten Angebote sind die Umschulung zum technischen Produktdesigner oder die Umschulung zum Maschinen- und Anlagenführer.

Häufige Fragen

Ist das Übergangsgeld höher als das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten Bruttoentgelts beziehungsweise maximal 90 % des Nettoentgelts. Bei Versicherten ohne Kinder beläuft sich das Übergangsgeld auf 68 % des Nettoarbeitsentgelts, Personen mit mindestens einem Kind und Anspruch auf Kindergeld erhalten 75 % des Nettoarbeitsentgelts. Folglich fällt das Übergangsgeld in den meisten Fällen niedriger aus als das Krankengeld. Den genauen Betrag können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

Wer bezahlt eine Umschulung bei Krankheit?

Im Falle einer Krankheit ist die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen durch Dritte inklusive Rechtsansprüchen gegen dessen Unfallversicherung) für die Finanzierung der Umschulung zuständig.

Wer hat Anspruch auf eine Umschulung?

Eine Umschulung aufgrund von Krankheit kommt nur für rentenversicherte Personen infrage, deren körperlicher oder psychischer Gesundheitszustand die Weiterarbeit im aktuellen Beruf unmöglich macht. Durch die Umschulung muss die Genesung absehbar sowie eine dauerhafte Einkommensgrundlage im Einklang mit der Gesundheit sichergestellt sein. Es besteht keine Altersgrenze für die Umschulung über die Rentenversicherung, sofern das Rentenalter noch nicht erreicht ist.

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