Gemäß § 12 ArbSchG, § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) hat der Unternehmer die Pflicht, die Versicherten über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen regelmäßig zu unterweisen. Dies gilt auch für
Elektrofachkräfte, welche aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Mit einer entsprechenden Unterweisung können Unfälle auf ein Minimum reduziert werden.
Der Richtwert für diese Unterweisung ist jährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln gem. ihrer Arbeitsanweisung durchführen, wenn sie eine nachweisbare Ausbildung in Theorie und Praxis haben.
Die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Die Verantwortung für die Qualität der Arbeiten, Sicherheit und Qualifikation der EUP bleibt bei der Elektrofachkraft.
Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1), der DIN VDE 1000-10 und TRBS 1203-3 lässt sich aus dem Wortlaut die Notwendigkeit einer kontinuierlichen
Weiterbildung für alle elektrotechnisch tätigen Personen ableiten. Der Unternehmer ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich seine elektrotechnisch tätigen Personen über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen.
Rospestraße 1 – 51643 Gummersbach
Fon: +49 2261 29026-30
Fax: +49 2261 912570
info@sbz-gm.de
Verantwortlich für die Datenschutzerklärungen
Steinmüller Bildungszentrum gGmbH
Anschrift
Rospestraße 1,
51643 Gummersbach,
Deutschland
Kommunikation
Fon: +49 2261 29026-30
Fax: +49 2261 912570
info@sbz-gm.de (E-Mail)
Datenschutzbeauftragter