Mit einer Schulung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) können auch Nichtelektriker einfache elektrische Tätigkeiten ausführen oder elektrische Betriebsräume betreten (unter Leitung und „Aufsicht“ einer Elektrofachkraft).
Bevor Mitarbeiter allerdings Aufgaben mit bzw. in elektrischen Gefährdungsbereichen ausführen dürfen, fordern die Berufsgenossenschaften eine elektrotechnische Unterweisung für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (siehe DGUV Vorschrift 3).
In diesem EuP-Lehrgang vermitteln wir Ihnen alle relevanten Inhalte im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Anhand praxisnaher Beispiele lernen Sie die Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und Unfallschwerpunkte kennen. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Aufgaben Sie als elektrotechnisch unterwiesene Person ausführen dürfen und wie Sie diese fachgerecht umsetzen.