Eine Umschulung ist ein guter Weg, die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft zu verbessern. Geringqualifizierte können mit dieser Maßnahme fehlende Abschlüsse nachholen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ihre Attraktivität für Arbeitgeber in stärker nachgefragten Branchen erhöhen. Nicht zuletzt ist eine Umschulung sinnvoll, wenn der bisherige Beruf aufgrund körperlicher oder mentaler Beschwerden nicht mehr ausgeübt werden kann.
Den guten Berufschancen nach Absolvierung einer Umschulung stehen die Kosten für die Förderungsmaßnahme gegenüber. Die gute Nachricht: Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Agentur für Arbeit übernommen. Wir erklären Ihnen, welche Bedingungen Sie für die Bewilligung Ihrer Umschulung erfüllen müssen und wie die Förderung durch die Arbeitsagentur abläuft. Zudem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps für die erfolgreiche Antragstellung.
Grundsätzlich fördert die Arbeitsagentur Umschulungsangebote, die das Fortbestehen der Erwerbstätigkeit der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt begünstigen. Die Übernahme der Umschulungskosten können Sie folglich nicht nur als erwerbslose, sondern auch als berufstätige Person beantragen. In jedem Fall muss für die Agentur für Arbeit jedoch erkennbar sein, dass die berufliche Weiterqualifizierung Ihnen langfristig Ihren Lebensunterhalt sichert.
Zur Beurteilung dieses Aspekts betrachtet die Behörde mehrere Faktoren. Neben Ihrer individuellen Eignung für die zukünftige Stelle ist die Nachfrage in der jeweiligen Branche ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung. Letzteres bezieht sich auf Ihre Region, sodass diese Einschätzung in verschiedenen Städten durchaus unterschiedlich ausfallen kann.
Generell gilt: Je geringer Ihre momentane Qualifizierung, desto wahrscheinlicher ist die Bewilligung Ihres Antrags auf eine Umschulung mithilfe der Arbeitsagentur. Dennoch müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Kosten für die Maßnahme übernommen werden.
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Die finanzielle Förderung der Umschulung ist eine sogenannte Kann-Leistung der Agentur für Arbeit, sodass die Bewilligung Ihres Antrags eine Einzelfallentscheidung ist. Ausschlaggebend ist die Einschätzung der zuständigen Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters. Die bundesweiten Sozialgerichte haben Bewilligungskriterien herausgearbeitet, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Entscheidungshilfe dienen.
Eine Umschulung dient der beruflichen Neuorientierung beziehungsweise der Weiterqualifizierung. Dies setzt voraus, dass Sie eine Vorbildung besitzen. Hierbei kann es sich um eine berufliche oder schulische Ausbildung sowie um ein Studium handeln, auch wenn Sie dies nicht erfolgreich beendet haben. Sofern Sie über keine Erstausbildung verfügen oder Ihre Vorkenntnisse für eine verkürzte Weiterqualifizierung in Form einer Umschulung nicht ausreichen, können Sie sich dennoch mithilfe der Agentur weiterbilden. In diesen Fällen gelten jedoch andere Bedingungen.
Die Förderung der Umschulung durch die Arbeitsagentur verfolgt ein wesentliches Ziel: Die Verhinderung oder Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit. Für die Sachbearbeiterin beziehungsweise den Sachbearbeiter muss die Erforderlichkeit Ihrer beruflichen Neuausrichtung erkennbar sein. Gleichzeitig muss der von Ihnen gewünschte Umschulungsberuf die Aussicht auf eine dauerhafte Festanstellung bieten. Sie erfüllen diese wichtige Voraussetzung für die Umschulung mithilfe des Arbeitsamts, sofern Ihnen die Weiterqualifizierung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt weiterhin sichert oder erstmalig ermöglicht.
Dieser Aspekt ist in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für die Umschulungsförderung durch die Agentur für Arbeit geworden. Ihr Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn Sie sich mit einem Beratungsgespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihrem Sachbearbeiter einverstanden erklären. Ziel des Gesprächs ist, Ihre persönliche Motivation und Eignung für die Bildungsmaßnahme zu überprüfen. Mit der Einführung dieser Voraussetzung versucht die Agentur für Arbeit, die Anzahl an unnötigen und fruchtlosen Umschulungen zu minimieren.
Eine Umschulung ist zwar kürzer als eine reguläre Ausbildung, aber ebenso zeitintensiv. Mit einer beruflichen Nebentätigkeit ist sie nur selten vereinbar. Sie erhalten bei einer Umschulung über das Arbeitsamt kein Gehalt im eigentlichen Sinne von der Behörde, dennoch übernimmt Sie bestimmte Leistungen.
Hierunter fallen alle Kosten, die an die Bildungseinrichtung zu entrichten sind. Neben der allgemeinen Kursgebühr umfasst dies auch die Prüfungsgebühren für die Zwischen- oder Abschlussprüfung. Zudem übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für erforderliche Lernmittel und Ihre Arbeitskleidung, sofern Ihnen diese nicht von der Bildungseinrichtung oder dem Betrieb gestellt werden.
Bei einer Umschulung über das Arbeitsamt erhalten Sie einen Zuschuss für die Fahrkosten zwischen der Bildungsstätte beziehungsweise dem Betrieb und Ihrer Wohnung. Als Richtwert dient der Betrag, der für die „regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse“ anfällt. Konkret bedeutet dies: Sie sind angehalten, das günstigste Verkehrsmittel zu nutzen. Verwenden Sie Ihr Auto, erhalten Sie einen Zuschuss von 0,20 Cent pro gefahrenen Kilometer auf kürzester Distanz.
Pro Monat werden maximal 588 Euro erstattet.
Obwohl bei der Bewilligung des Antrags auf die räumliche Nähe zwischen dem Umschulungsort und Ihrem Wohnort geachtet wird, kann eine Unterbringung vor Ort bei größeren Distanzen erforderlich sein. In diesen Fällen übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Heimfahrt pro Monat für den Hin- und Rückweg. Die Obergrenze liegt hier bei 130 Euro pro Monat.
Sofern ein tägliches Pendeln aufgrund einer zu hohen Entfernung nicht möglich ist, müssen Sie eine Unterbringung vor Ort in Anspruch nehmen. Die Förderung durch das Arbeitsamt beinhaltet in diesem Fall die Miete für das Zimmer beziehungsweise die Wohnung und den finanziellen Aufwand für Ihre Verpflegung. Bei den Unterbringungskosten beläuft sich der Höchstbetrag auf 60 Euro pro Tag und 420 Euro pro Kalendermonat. Für die Verpflegung erstattet die Agentur für Arbeit bei einer Umschulung maximal 24 Euro pro Tag und 168 Euro pro Monat.
Sollten in Ihrem Haushalt betreuungspflichtige Kinder leben, so könnten Sie von der BA einen Zuschuss erhalten. Mit dieser Leistung möchte das Arbeitsamt sicherstellen, dass auch Personen mit Kindern die Möglichkeiten der beruflichen Neuorientierung nutzen können. Als betreuungspflichtig gelten Kinder, die jünger als 15 Jahre sind.
Für die Zeit Ihrer Umschulung zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld weiter, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllen. Der Bezugszeitraum vermindert sich während Ihrer beruflichen Neuorientierung nur zur Hälfte und auch nur solange, bis ein Restanspruch von mindestens 30 Tagen besteht.
Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Sie nach Ende der Umschulung noch einen Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in Ruhe um eine Arbeitsstelle kümmern können. Liegt Ihr Anspruch bereits zu Beginn der Bildungsmaßnahme unter 30 Tagen, können Sie nach Vollendung der Umschulung nur diesen Anspruch geltend machen.
Im Falle von ALG II ist die Regelung ähnlich: sofern Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II erfüllen, zahlt die Agentur für Arbeit diese Leistung auch während einer Umschulung. Ihre Pflicht zur Meldung von veränderten Lebens- oder Einkommensverhältnissen besteht unverändert weiter.
Zahlt ein Dritter – zum Beispiel Ihr Arbeitgeber – die Kosten für die Lehrgangskosten ganz oder teilweise, rechnet die Arbeitsagentur diesen Betrag auf die jeweilige Leistung an. Andere Posten, wie der Zuschuss zur Kinderbetreuung oder die Erstattung der Fahrtkosten, bleiben hiervon allerdings unberührt.
Die Agentur verfügt über mehrere Förderungsprogramme, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Sie unterscheiden sich in Bezug auf die zu erfüllenden Voraussetzungen, den Leistungsumfang und die Dauer der Förderung. Welche Form für Ihren individuellen Fall vorzuziehen ist, sollten Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihrem Sachbearbeiter besprechen.
Hierbei handelt es sich um die Zusicherung des Arbeitsamts, die Kosten für Ihre Umschulung zu übernehmen und – sofern Sie anspruchsberechtigt sind – Ihr Arbeitslosengeld weiterzuzahlen. Der Umfang und die Höhe der Leistung sowie der Gültigkeitszeitraum gehen aus dem Bildungsgutschein hervor. Sie erhalten ihn, wenn Sie die Voraussetzungen für die Umschulungsförderung erfüllen. Wichtigstes Kriterium ist auch hier die Notwendigkeit der Weiterqualifizierung mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu beenden, abzuwenden oder einen Berufsabschluss nachzuholen.
Sie setzt voraus, dass Ihre Umschulung in Form eines Bildungsgutscheins von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Ist dies der Fall, können Sie die Prämie für die Ablegung der Zwischenprüfung (sofern diese laut Berufsgesetz erforderlich ist) und die Abschlussprüfung beantragen. Sie kommt für alle Weiterbildungsmaßnahmen infrage, die zu einem Berufsabschluss führen und mindestens zwei Jahre dauern. Mit einer Höhe von 1000 Euro für die Zwischenprüfung und 1500 Euro für die Abschlussprüfung ist diese Förderung eine gute Motivation, Ihre Umschulung erfolgreich zu beenden.
Der QualiScheck in Rheinland-Pfalz, der Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein oder der Qualifizierungsscheck in Hessen – sie alle sind regionale Formen des Weiterbildungsschecks. Die Mittel stammen in den meisten Fällen aus dem Europäischen Sozialfonds. Um grundsätzlich für die Förderung infrage zu kommen, müssen Sie in dem jeweiligen Land wohnen oder arbeiten. Welche Voraussetzungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen, welche Kosten im Einzelnen übernommen werden und wie Sie die Förderung beantragen können, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Detaillierte Informationen hält die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bereit.
Sie ist von der Weiterbildungsprämie zu unterscheiden. Diese Förderungsform richtet sich an Geringverdiener, die sich neben ihrem Beruf weiter qualifizieren möchten. Zu den Voraussetzungen zählt somit, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährliches Einkommen darf bei alleiniger Veranlagung 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro nicht überschreiten. Förderfähig sind sowohl Präsenzkurse als auch Fernlehrgänge.
Die Beantragung der Umschulungsförderung durch die Agentur für Arbeit unterteilt sich in drei Phasen und richtet sich nach der Art der Förderung, die Sie beantragen. Vor allem beim Bildungsscheck kann es regionale Unterschiede bei der Antragstellung geben. Für diesen Leitfaden nehmen wir an, Sie interessieren sich für den klassischen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur.
Zunächst gilt es, den passenden Umschulungsberuf zu finden. Ein guter Ausgangspunkt sind Ihre Stärken und Vorlieben, mit denen Sie in Ihrem bisherigen Arbeitsleben bereits geglänzt haben. Versteifen Sie sich nicht zu früh auf eine bestimmte Branche, sondern bleiben Sie offen für andere Berufsfelder. Sobald Sie sich entschieden haben, sollten Sie die Gründe für Ihre Entscheidung niederschreiben. Je schlüssiger Sie Ihren Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung formulieren, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Bewilligung durch das Arbeitsamt.
In einem zweiten Schritt vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihrem Sachbearbeiter. Greifen Sie auf Ihre schriftliche Ausarbeitung zurück und präsentieren Sie alle Dokumente, die für die Entscheidung von Belang sind. Nutzen Sie das Beratungsgespräch, um Ihre persönliche und fachliche Eignung sowie Ihr Interesse an der Umschulung zu verdeutlichen. Im Anschluss füllen Sie den Antrag schriftlich aus und reichen ihn zusammen mit allen Unterlagen ein.
Die Agentur für Arbeit kann Ihren Antrag zur Umschulungsförderung bewilligen, ablehnen oder weitere Dokumente anfordern. Letzteres vermeiden Sie, indem Sie die notwendigen Dokumente in der geforderten Form von vornherein beilegen. Im Falle einer Zusage sollten Sie den Bewilligungsbescheid genau durchlesen. Aus ihm gehen der Umfang, die Höhe und die Dauer der Leistungen hervor, die das Arbeitsamt während Ihrer Umschulung übernimmt. Sie haben eine Absage erhalten? Widerspruch können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einlegen.
Die Umschulung in einen Beruf, in dem Sie bereits Vorkenntnisse besitzen, wird von der Agentur für Arbeit eher gefördert als ein Quereinstieg in eine neue Branche. Dennoch ergeben sich bei scheinbar gegensätzlichen Berufsfeldern oft viele Übereinstimmungen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Tätigkeiten, die auf Sie zukommen werden und gleichen Sie diese mit Ihrer aktuellen Position ab. Viele Bildungsinstitute stellen die entsprechenden Informationen auf Ihrer Internetseite bereit. Die Übereinstimmung zwischen Ihrem Umschulungsberuf und Ihrer aktuellen Arbeitsstelle sollte im Bereich Ihrer persönlichen und fachlichen Stärken liegen.
Es liegt in den Händen Ihrer Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihres Sachbearbeiters, über Ihren Antrag zu entscheiden. Doch mit der richtigen Herangehensweise können Sie Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid schon im Vorfeld deutlich erhöhen. Die folgenden Tipps dienen Ihnen als Orientierung.
Nehmen Sie alle Dokumente mit, die von Interesse sein könnten. Hierzu zählt – je nach Situation – Ihr Arbeitsvertrag und ein Schreiben über den baldigen Arbeitsplatzverlust oder ein ärztliches Attest, aus dem die Gründe für Ihren krankheitsbedingten Berufswechsel hervorgehen. Sollten Sie aus der Arbeitslosigkeit in die berufliche Umorientierung starten, müssen Sie Ihre vergeblichen Bemühungen um einen Arbeitsplatz schriftlich nachweisen können.
Ein fester Bestandteil des Antrags auf eine Förderung der beruflichen Neuausrichtung durch das Arbeitsamt ist Ihr persönliches Statement. Überlegen Sie sich Argumente, die für Ihre Umschulung sprechen. Je nach Berufsfeld kann dies auch eine eingehende Recherche erfordern. Gehen Sie zum Beispiel anhand von Zahlen auf die Nachfrage seitens der Arbeitgeber in Ihrer Region ein und nutzen Sie Ihre Arbeitszeugnisse, um auf Ihre fachliche und individuelle Eignung zu verweisen. Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie emotionale Sprache.
Überlegen Sie noch vor dem Termin bei der Arbeitsagentur, welche anderen Berufsfelder infrage kommen und welche nicht. Formulieren Sie Gegenargumente, die Sie vor Ort vorbringen können. Eventuell haben Sie mit den erforderlichen Tätigkeiten für die vom Arbeitsamt vorgeschlagene Alternative bereits schlechte Erfahrungen in Ihrem bisherigen Berufsleben gemacht? Konzentrieren Sie sich auf Fakten, um Ihren Standpunkt zu verdeutlichen.
Eine Ablehnung Ihrer Umschulung ist kein Grund, mit Ihrem Traum einer beruflichen Neuausrichtung abzuschließen. Suchen Sie vielmehr das Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter und fragen Sie nach, an welchen Punkten der Antrag gescheitert ist. In vielen Fällen reicht eine Umformulierung des schriftlichen Teils schon aus, um nach einer vorläufigen Ablehnung doch noch einen positiven Bescheid zu erhalten.
Zusätzlich zum Übergangs- beziehungsweise Umschulungsgeld zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts können Sie die Erstattung weiterer Kosten beim Arbeitsamt beantragen. Diese umfassen neben den generellen Gebühren für den Lehrgang auch Fahrtkosten, die Kinderbetreuung und die Verpflegung. Hinzu kommen Beträge für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreibwaren oder Materialien.
Die Agentur für Arbeit fördert eine Umschulung, wenn diese Sie vor einer drohenden Arbeitslosigkeit bewahrt oder diese beendet. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn Ihnen bestimmte Qualifikationen für die Weiterführung Ihres Berufs fehlen, Sie aufgrund mangelnder Bildung keine Arbeitsstelle finden oder Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem jetzigen Beruf tätig sein können.
Eine Umschulung über das Arbeitsamt können Sie in Voll- oder in Teilzeit absolvieren. Beim Vollzeitmodell beträgt die Dauer zwei Jahre oder 28 Monate, in Teilzeit 24 bis 30 Monate.
Bei einer außerbetrieblichen Umschulung über das Arbeitsamt wird kein Gehalt im klassischen Sinne bezahlt. Stattdessen übernimmt die Agentur für Arbeit bestimmte Leistungen wie die Gebühren für den Lehrgang und die Fahrtkosten. Wie hoch der Betrag ausfällt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die auf den individuellen Antrag abgestimmt wird und erst im Bewilligungsbescheid detailliert aufgelistet wird.
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